Kommunale Fördermittel für "ZUKUNFTsLICHT" beantragen
Modernisieren Sie Ihre Beleuchtungsanlagen mit LED-Technik
BMU-Förderung 2013:
Sanieren Sie Ihre Beleuchtungsanlagen mit LED-Technik für die Straßen-, Innen- und Hallenbeleuchtung. Bereits zum dritten Mal vergibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Fördergelder zur Erneuerung der kommunalen Straßenbeleuchtung mit LED-Technik im Rahmen der Klimaschutzrichtlinie zur Reduzierung der CO2 Emissionen.
Das Besondere:
2013 wird zum ersten Mal auch die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED-Technologie gefördert. Das gibt Ihnen die Chance, Ihre veralteten und ineffizienten Beleuchtungsanlagen auf den neuesten Stand zu bringen und damit langfristig Energie zu sparen und die Umwelt zu entlasten.
Was wird gefördert?
- LED-Leuchten und zugehörige Steuer- und Regelungstechnik für Innen- und Außenbeleuchtung.
- Die Installation durch qualifiziertes, externes Fachpersonal, wenn die Installation nicht durch eigenes Personal durchgeführt werden kann.
Wer wird gefördert?
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Verbände, die zu 100 % aus Kommunen gebildet werden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind (=kommunale Antragsteller).
- Betriebe und Einrichtungen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind, sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Damit sind häufig auch Stadtwerke antragsberechtigt.
- Öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen.
Welche Förderkriterien gelten?
- Es muss eine CO2-Emissionsminderung von mindestens 60 % bei der Außenbeleuchtung gegenüber der alten Anlage vorliegen. Die förderfähigen Zuwendungen müssen mindestens 10.000 Euro pro Projekt betragen.
- Bei der Innenbeleuchtung muss die CO2-Emissionsminderung mindestens 50 % gegenüber der alten Anlage betragen. Die förderfähigen Zuwendungen müssen mindestens 5.000 Euro pro Projekt betragen.
- Die Beleuchtungsanlage muss zu 100 % im Eigentum des Antragstellers sein, sowie weitere 5 Jahre in dessen Eigentum verbleiben.
- Der Förderzeitraum beträgt in der Regel ein Jahr und tritt nach dem Zuwendungsbescheid in Kraft bzw. die Kommunen nennen im Antrag ein konkretes Datum für den Start des Vorhabens.
Gefördert wird durch einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss von 20 % bei der Außenbeleuchtung und 40 % bei der Innenbeleuchtung der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beleuchtung.